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Die Textpasssage die heutzutage als Bayerisches Reinheitsgebot bekannt ist wurde als Teil der Bayerischen Landesordnung von 1516 veröffentlicht. Diese Landesordnung wurde durch die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X für ganz Bayern erlassen. Die Überschrift des Textes der für das Bierbrauen so oft zitiert wurde lautet:
Wie das Pier summer und wintter auffm
lannd sol geschennckt gepraven werden.
Und hier die komplette Textpassage zum Thema Bier:
Item wir ordnen/setzen/und wöllen mit Rathe unnser
Lanndtschaft/das füran allennthalben in dem Fürsten
thumb Bayren/auf dem Lannde/auch in unnsern Stetten und
Märckthen/da deßhalb hieuor kain sonndere Ordnung ist/
von Michaelis bis auff Georij/ain Mass oder Kopf piers
über ainen Pfenning Müncher Werung/unnd von Sant Jör-
gen tag/bis auff Michaelis/die mass über zwen Pfenning
derselben Werung/unnd derennden der Kopf ist/über drey
Haller/bey nachgesetzter Pene/nicht gegeben noch außge-
schennckht sol werden. Wo auch ainer nit Merzen/sonn-
der annder Pier prawen/oder sonnst haben würde/sol Er
doch das/kains wegs höher/dann die maß umb ainen Pfen-
ning schennckhen/und verkauffen. Wir wöllen auch sonn-
derlichen/das füran allenthalben in unsern Stetten/Märck
ten/unnd auf dem Lannde/zu kainem Pier/merer Stuckh/
dann allain Gersten/Hopffen/und Wasser/genomen unnd
gepraucht sölle werden.Welher aber dise unnsere Ordnung
wissentlich überfaren unnd nit hallten würde/dem sol von
seiner Gerichtzöbrigkait/dasselbig vas Pier/zuestraff unnach-
läßlich/so offt es geschicht/genomen werden. Jedoch wo
ain Geüwirt von ainem Pierprewen in unnsern Stettn/
Märckten/oder aufm Lande/yezuezeyten ainen Emer Piers/
zwen oder drey/kauffen/und wider unntter den gemainen
Pawzsuolck ausschennckhen würde/demselbenn allain/
aber sonnst nyemandts/sol die mass/oder der kopff piers/
umb ainen haller höher dann oben gesetzt ist/zegeben/unnd
außzeschennckhen erlaubt unnd unuerpotten sein.
Mit dieser Verordnung wollte man mehrere Dinge erreichen, die Verwendung von Brotgetreide (Weizen und Roggen) zum Bierbrauen verhindern, das Panschen und Beimengen von anderen Zutaten verbieten und natürlich auch ein Monopol des Bayerischen Hofes für Weizenbier schaffen.
Der meist zitierte oder verwendete Teil des Reinheitsgebotes umfasst eigentlich in erster Linie den Punkt das für das Bierbrauen nur Gerste, Hopfen und Wasser genommen werden darf. Zu dieser Zeit wusste man noch nichts von Hefekulturen als eigener wichtiger Bestandteil des Bieres darum kommen sie hier im Text nicht vor.
Der Begriff Reinheitsgebot hingegen kam erstmalig am 4. März 1918 im Sitzungsprotokoll des bayerischen Landtags vor wo man den Text aus 1516 als Tradition hervorhob. Danach nutze man die Begriffe "bayerisches Reinheitsgebot" und später dann "deutsches Reinheitsgebot" vor allem um sich auch von "ausländischen Chemiebieren" abzugrenzen. Seit 1995 findet zum 23.4. auch der <a href="tag_des_bieres_tag_des_buches">Tag des deutschen Bieres statt.
Mehr zum Thema Reinheitsgebot findet man auch hier:
Das bayerische Reinheitsgebot von 1516 als Teil der bayrischen Landesordnung hatte das Zilel das Brauen von Bier auf mehreren Ebenen zu regulieren.
Der Tag des deutschen Bieres wurde 1995 durch die deutsche Brauwirtschaft für den 23.4. definiert. 2016 wurde das 500 Jährige Jubiläum des Reinheitsgebots gefeiert.
Noch ist das hier eine ' Draft'-Version der Seite. Wir betreiben das quasi als offenen Pre-Alpha-Test. Wer mehr sehen will muss sich aber registrieren.
Der Tag des deutschen Bieres ist am 23.4. und hängt natürlich mit dem deutschen Reinheitsgebot zusammen.