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Bierlexikon

Reinheitsgebot

Im bayrischen Reinheitsgebot von 1516 wurde festgeschrieben dass beim Bierbrauen nur Wasser, Hopfen und Malz zu verwenden ist. In neueren Varianten steht die Hefe bereits dabei - sie war auch schon immer notwendig.

Siehe auch: Hopfen, Malz, Wasser, Hefe


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